Partner-Rahmenvertrag

zwischen der nolte-apps (nachfolgend "Plattformbetreiber") und dem Restaurant-Partner (nachfolgend "Partner")

Stand: März 2026

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Plattformbetreiber stellt dem Partner über die Online-Plattform "Food-Platform" (nachfolgend "Plattform") ein digitales Bestellsystem zur Verfügung, über das Endkunden Speisen und Getränke beim Partner bestellen können.

(2) Die Plattform umfasst folgende Leistungen:

  • Eigene Bestellseite mit individueller URL (Subdomain)
  • Digitale Speisekarte mit KI-gestütztem Import
  • Bestell- und Auftragsverwaltung (Admin-Dashboard)
  • Online-Zahlungsabwicklung über Stripe Connect
  • Automatische Bestellbestätigungen per E-Mail
  • Liefergebiet- und Öffnungszeitenverwaltung
  • Anbindungsmöglichkeit an Kassensysteme (z. B. WinOrder)

(3) Der Partner bleibt alleiniger Vertragspartner des Endkunden für die Lieferung und Bereitstellung der Speisen. Die Plattform tritt lediglich als technischer Vermittler auf.

§ 2 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Vertrag kommt durch die vollständige Registrierung des Partners auf der Plattform und die Bestätigung dieses Partner-Rahmenvertrages zustande.

(2) Der Partner versichert, dass er zur Ausübung des Gastronomiegewerbes berechtigt ist und über alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügt (insbesondere Gewerbeanmeldung, Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht).

(3) Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung der Plattform zahlt der Partner eine monatliche Pauschalgebühr gemäß dem bei Registrierung gewählten Tarif. Die Gebühr wird erst ab der 10. Bestellung des Partners fällig:

Fair-Flat-Tarif

  • 99,00 € netto / Monat (zzgl. gesetzlicher MwSt.) ab der 10. Bestellung
  • Vor der 10. Bestellung: 0,00 € / Monat
  • 0 % Provision auf Bestellungen
  • Alle Plattform-Funktionen inklusive

(2) Die monatliche Gebühr wird ab Aktivierung durch die erste Bestellung jeweils zum Monatsersten fällig und per Lastschrift oder Kreditkarte über Stripe eingezogen. Der Partner erteilt hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. autorisiert die Kreditkartenbelastung bei der Einrichtung von Stripe Connect.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Der Partner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(4) Alle Zahlungen der Endkunden werden über Stripe Connect direkt auf das verknüpfte Bankkonto des Partners ausgezahlt. Der Plattformbetreiber hat keinen Zugriff auf die Kundengelder.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail kündigen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Partner wiederholt gegen Hygienevorschriften verstößt
  • der Partner mit der Zahlung der monatlichen Gebühr trotz Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist
  • der Partner falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat
  • der Partner die Plattform missbraucht oder das Ansehen der Plattform schädigt

(4) Bei Kündigung werden laufende Bestellungen noch ordnungsgemäß abgewickelt. Die Bestellseite wird nach Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert.

§ 5 Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich:

  • die Speisekarte mit korrekten Angaben (Preise, Allergene, Zusatzstoffe) aktuell zu halten
  • eingehende Bestellungen zeitnah zu bearbeiten und in der angegebenen Lieferzeit auszuliefern bzw. zur Abholung bereitzustellen
  • die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung), einzuhalten
  • Öffnungszeiten und Liefergebiete korrekt zu hinterlegen und bei Änderungen unverzüglich anzupassen
  • über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen
  • Kundenbeschwerden, die das Essen oder die Lieferung betreffen, eigenständig zu bearbeiten

§ 6 Pflichten des Plattformbetreibers

Der Plattformbetreiber verpflichtet sich:

  • die Plattform mit einer angemessenen Verfügbarkeit (Ziel: 99,5 % im Monatsdurchschnitt, ausgenommen geplante Wartungsfenster) bereitzustellen
  • technischen Support bei Fragen und Störungen während der Geschäftszeiten per E-Mail zu leisten
  • die Plattform regelmäßig zu aktualisieren und weiterzuentwickeln
  • personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO) zu verarbeiten

§ 7 Zahlungsabwicklung und Stripe Connect

(1) Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Partner schließt bei der Einrichtung einen separaten Vertrag mit Stripe ab ("Stripe Connected Account Agreement").

(2) Zahlungen der Endkunden werden direkt auf das Stripe-Konto des Partners überwiesen. Der Plattformbetreiber hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Kundengelder.

(3) Stripe-Transaktionsgebühren (aktuell: 1,5 % + 0,25 € je Kartenzahlung im EWR) trägt der Partner. Diese Gebühren werden automatisch von Stripe abgezogen.

(4) Stornierungen und Rückerstattungen von Online-Zahlungen erfolgen über das Admin-Dashboard des Partners oder nach Absprache mit dem Plattformbetreiber.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Plattformbetreiber haftet ausschließlich für die technische Bereitstellung der Plattform. Für die Qualität der Speisen, die Lieferung, die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie die Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Endkunden haftet allein der Partner.

(2) Die Haftung des Plattformbetreibers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln bleibt unberührt.

(4) Der Plattformbetreiber haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Stripe, Cloud-Hosting) oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(5) Der Partner stellt den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Pflichtverletzung des Partners gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden (insbesondere Verbraucherbeschwerden, Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht).

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.

(2) Soweit der Plattformbetreiber im Auftrag des Partners personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten bei Bestellungen), wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser kann unter Datenschutzerklärung eingesehen werden.

(3) Der Partner ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenüber seinen Endkunden selbst verantwortlich (z. B. Datenschutzhinweise auf der eigenen Website).

§ 10 Geistiges Eigentum und Markenrechte

(1) Alle Rechte an der Plattform (Software, Design, Marke "Food-Platform") verbleiben beim Plattformbetreiber. Der Partner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.

(2) Der Partner räumt dem Plattformbetreiber das Recht ein, den Namen, das Logo und Bilder des Restaurants auf der Plattform zu Werbezwecken zu verwenden. Dieses Recht erlischt mit Vertragsende.

(3) Die vom Partner eingestellten Inhalte (Speisekarte, Bilder, Beschreibungen) verbleiben im Eigentum des Partners. Der Partner garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 12 Änderungen des Vertrages

(1) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, diesen Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Partner wird in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen.

(3) Bei wesentlichen Änderungen (insbesondere Preiserhöhungen) hat der Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Plattformbetreibers, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Wichtiger Hinweis: Dieser Partner-Rahmenvertrag wurde sorgfältig erstellt, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, diesen Vertrag vor Inbetriebnahme von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um ihn an die spezifische Unternehmenssituation anzupassen.